Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

.Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB)

§ 1 Anwendungsbereich für die Vermittlung von neuen und gebrauchten Automobilen.

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Automobil Maklerbüros Uwe Timmer gelten für Angebote und Vermittlungen von neuen und gebrauchten Automobilen, die über das Internetportal, über einen direkten Kontakt, oder über angeschlossene Partnern, einer Kooperation, Werbemaßnahmen oder über sonstige Kontakte zwischen Kunden und dem Automobil Maklerbüro Uwe Timmer getätigt werden. Als Kunde wird jemand bezeichnet, der mit dem Automobil Maklerbüro Uwe Timmer über die genannten Kanäle Kontakt aufnimmt.
  2. Die Geltung anderer Bedingungen der Kunden ist ausgeschlossen, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Automobil Maklerbüros Uwe Timmer.

§ 2 Beratungs- und Vermittlungsauftrag

  1. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer bringt Kunde und Automobilhändler oder Verkäufer und Käufer gewerblicher und privater Natur durch Beratung, Angebote und Werbung zusammen. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer wird vom Kunden mit der Beratung oder einer Kaufvertragsvermittlung zu einem kooperierenden Geschäftspartner des Automobil Maklerbüros Uwe Timmer beauftragt.
  2. Der Beratungs- u. Vermittlungsauftrag gilt als erteilt, sobald der vom Kunden schriftliche oder mündliche Auftrag beim Automobil Maklerbüro Uwe Timmer eingegangen ist. Der Beratungs- u. Vermittlungsauftrag gilt durch die Übermittlung an einen kooperierenden Händler als erfüllt. Das Vermittlungsangebot darf durch den Kunden, für ein weiteres Angebot bei einem Händler seiner Wahl zur Preisoptimierung und bishin zum Fahrzeugkauf genutzt werden. Hierbei ist der Beratungs- und Vermittlungsauftrag ebenfalls als erfüllt anzusehen.
  3. Die Beratung alleine ist bereits kostenpflichtig. Unabhängig davon, ob der Kunde das Fahrzeugangebot / Vermittlungsangebot zu einem kooperierenden Händler annimmt oder nicht. Die aktuellen Beratungs- und Vermittlungsgebühren sind in der Rubrik Beratungsprofile & Preise einzusehen. Die Nutzung der im Internetportal zur Verfügung gestellten Informationen sind kostenfrei.
  4. Hinweis: Die Vermittlung von kundeneigener Gebrauchtwagen an Interessenten / Käufer privater und gewerblicher Natur, ist in einem separaten Vermittlungsvertrag (Agenturvertrag) mit dem Kunden gesondert geregelt.

§ 3 Ablehnung und Auflösung von Vermittlungsaufträgen

  1. Die Angebote vom Automobil Maklerbüro Uwe Timmer gelten ausschließlich solange der Vorrat reicht, auch dann, wenn es im Angebot nicht ausdrücklich vermerkt ist. Ist ein Fahrzeug nicht mehr verfügbar oder nicht mehr bestellbar, hat das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer das Recht den Vermittlungsauftrag abzulehnen oder bestehende Vermittlungsaufträge aufzulösen. Das gilt auch bei Änderungen der Bezugsquelle oder der Bezugskonditionen.
  2. Bei einer Ablehnung oder Auflösung eines Vermittlervertrages wird das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer den Kunden darüber informieren, das keine Vermittlung stattfinden kann.
  3. Trotz sorgfältiger Prüfung können Irrtümer und Fehler in der zugrundeliegenden Fahrzeugkonfiguration leider nicht vollständig ausgeschlossen werden. In so einem Fall ist das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer berechtigt den Vermittlungsvertrag abzulehnen oder aufzulösen. Irrtümer und Fehler sind zum Beispiel ein falscher Fahrzeugpreis, fehlerhafte Sonderausstattung, vergessene und falsche Preise in der Sonderausstattung, der gesonderten Auslieferungskosten, der Überführungskosten, den Kosten der Werksabholung, der kundenbezogenen Herstellerprämien, eine Falschberechnung der MwSt. oder des Kundenrabattes.

§ 4    Verkaufsprämien, Rabatte, Fahrzeugübergabe u. Lieferzeiten

  1. Sind im Vermittlungsangebot Prämien oder Rabatte enthalten, die sich in irgendeiner Weise auf den Kunden beziehen, so muss das Fahrzeug vor der Auslieferung auf den im Kaufvertrag angegebenen Kunden zugelassen werden. Selbstverständlich sind alle erforderlichen Nachweise zur Prämien- u. Rabattberechtigung jeglicher Art vor der Auslieferung vom Kunden an den ausliefernden Händler einzureichen. Findet dieser Nachweis nicht statt, ist der ausliefernde Händler berechtigt den Prämien- u. Rabattbetrag vom Kunden einzufordern. Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Herstellers und Vertragshändlers.
  2. Die Fahrzeugübergabe findet am Standort des ausliefernden Händlers oder bei einer Werksabholung (Neufahrzeuge) am Standort des  Herstellers statt. Je nach Übergabeort können unterschiedliche Auslieferungskosten anfallen. Eine gesonderte Anlieferung zu einem vom Kunden gewünschten Standort kann gegen eine Sonderzahlung vereinbart werden.
  3.  Die Lieferzeit wird dem Kunden durch den Lieferhändler im Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

§ 5     Barkauf, Kaufvertrag, Leasing- und Finanzierungsverträge

  1. Der Kunde erhält vom Lieferhändler den Kaufvertrag zur Unterschrift. Bei zusätzlichen Finanzdienstleistungen, wie Leasing- oder Fahrzeugfinanzierungen erhält der Kunde zusätzliche Verträge vom jeweiligen Finanzdienstleister.
  2. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer ist ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden, Fahrzeughändler, Finanzdienstleister oder einer Transportfirma tätig. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer wird zur keiner Zeit Bestandteil der vermittelten / weitergeleiteten Verträge.
  3. Für den vertraglichen Inhalt und die Ausführung der vermittelten Verträge, trägt das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer keine Verantwortung.
  4. Der Kaufpreis ist inkl. der Auslieferungskosten unmittelbar vor der Fahrzeugübergabe direkt an den jeweiligen Vertragspartner zuzahlen. Es gilt hierbei ausschließlich die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Lieferhändlers.
  5. Bei Leasing- und Finanzierungsverträgen erfolgt die Zahlung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Finanzdienstleister.

§ 6 Haftung

  1. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer haftet nicht für die Annahme, Nichtannahme, nicht vollständige, verspätete oder falsche Ausführung des Vermittlungsauftrages durch den Fahrzeughändler, Hersteller, Finanzdienstleister, Spediteur und all den sich daraus ergebenen Folgen.
  2. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer haftet nicht für eine Falschübernahme der Bestandteile aus dem Vermittlungsauftrag in den Kaufvertrag. Des Weiteren haftet das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer nicht für die Beschaffenheit der Fahrzeuge und auch nicht für die Erfüllung der Verträge zwischen Hersteller, Händler, Importeur, Finanzdienstleister, Spediteur usw. mit dem Kunden.
  3. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer wird zur keiner Zeit Bestandteil der vermittelten / weitergeleiteten Verträge.

§ 7 Änderung der AGB

  1.  Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angaben von Gründen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für beide Seiten ist der Sitz des Automobil Maklerbüro Uwe Timmer. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich kommen. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Druckversion | Sitemap
© Automobil Maklerbüro Uwe Timmer