Dieses wunderschöne Fahrzeug wurde nach Spanien exportiert.
Rechtshinweise
Die Angebote des Automobil Maklerbüro Uwe Timmer gelten ausschließlich solange der Vorrat reicht, auch dann, wenn es im Angebot nicht
ausdrücklich vermerkt ist.
Ist ein Fahrzeug nicht mehr verfügbar oder nicht mehr bestellbar, hat das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer das Recht den
Vermittlungsauftrag abzulehnen oder bestehende Vermittlungsaufträge aufzulösen.
Das gilt auch bei Änderungen der Bezugsquelle oder der Bezugskonditionen.
Trotz sorgfältiger Prüfung können Irrtümer und Fehler in den zugrundeliegenden Fahrzeugangeboten leider nicht vollständig ausgeschlossen
werden.
In so einem Fall ist das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer berechtigt, die Fahrzeugvermittlung abzulehnen oder
aufzulösen.
Irrtümer und Fehler sind zum Beispiel ein falscher Fahrzeugpreis, fehlerhafte Sonderausstattung, vergessene und falsche Preise in der
Sonderausstattung, der gesonderten Auslieferungskosten, der Überführungskosten, den Kosten der Werksabholung, der kundenbezogenen Herstellerprämien, eine Falschberechnung der MwSt. oder des
Kundenrabattes.
Verbindlich ist einzig und alleine der geschlossene Kaufvertrag / Leasingvertrag mit dem verkaufenden Partnerhändler. Das Automobil
Maklerbüro Uwe Timmer ist ausschließlich als Berater und Vermittler zwischen dem Kunden, Fahrzeughändler, Finanzdienstleister oder einer Transportfirma tätig. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer wird
zur keiner Zeit Bestandteil der Verträge!
Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.