Fragen und Antworten

  

  1. Kaufberatung Neue- u. Gebrauchte Automobile.

Rund ums Auto!

Von der Bedarfsanalyse, zur Beratung der Fahrzeugausstattung, Motorisierung, der Fahrzeugbeschaffenheit, Garantie, Sachmangelhaftung, Gütesiegel, bis hin zu den Finanzdienstleistungen, den Leasing- und Finanzierungsmodellen.  Ausführliche Informationen zu meinem Leistungspaket finden Sie in der Rubrik Beratungsprofile & Preise.

  1. Wie entstehen die hohen Rabatte bei den Neufahrzeugen?

Der enorme Absatzdruck der Vertragshändler hat einen hohen Grundrabatt zur Folge. Die Erfüllung der vereinbarten Lieferpläne gegenüber dem Hersteller ist vorrangig. Die zusätzlichen Verkaufsförderungsmaßnahmen des Herstellers, in Form von Auftragsprämien und kundenbezogener Rabatte, runden den Gesamtpreis noch einmal stark nach unten ab.

  1. Rabattverhandlung und kundenbezogene Rabatte/Sonderprämien

Nach einer individuellen Kaufberatung folgt nun die Preisverhandlung mit einigen Vertragshändlern. Hierbei ist es entscheidend, dass alle derzeit möglichen Verkaufsförderungsmaßnahmen, wie z. B. Zulassungsprämien, Eroberungsprämien, berufsbezogene Rabatte, Motorprämien, Ratenabschläge im Fahrzeugleasing auch im Fahrzeugangebot auch verarbeitet werden. Das Fahrzeugangebot wird überprüft und an den Kunden weitergeleitet. Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik Beratungsprofile & Preise.

  1. Angebotsanfrage und Fahrzeugkonfiguration

Um Ihnen ein Angebot zu vermitteln, benötige ich Ihre Wunschkonfiguration. An Hand Ihrer Wunschkonfiguration ist für mich zu erkennen, was Ihnen wichtig ist. Nahezu jeder Hersteller bietet eine Internetseite zur Fahrzeugkonfiguration an. Ihre Wunschkonfiguration schicken Sie mir einfach per Email oder per Fax. Im Anschluss berate ich Sie zu Ihrer Wunschkonfiguration oder ggf. zu möglichen Alternativen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik " Beratungsprofile und Preise". Gerne berate ich Sie auch in einem persönlichen Gespräch in meinem Büro.

  1. Kaufvertrag / Bestellung.

Die verbindliche Fahrzeugbestellung bekommen Sie vom jeweiligen Partnerhändler. Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik Beratungsprofile & Preise.

  1. Lieferung, Abholung und Herstellerauslieferung.

Eine Auslieferung beim jeweiligen Partnerhändler, eine Hausanlieferung gegen eine Gebühr, eine Abholung bei uns in Lingen oder eine Erlebnisauslieferung für Neufahrzeuge, wie z. B. in der BMW Welt in München ist natürlich möglich.

  1. Inzahlungnahme: Ist eine Inzahlungnahme möglich?

Selbstverständlich ist es möglich Ihren Gebrauchtwagen zu einem festen Preis in Zahlung zu geben. Um von einer eventuellen Inzahlungnahmeprämie zu profitieren, ist eine Inzahlungnahme durch den anbietenden Händler erforderlich. Nutzen Sie hierzu mein Datenformular in der Rubrik " Inzahlungnahme und Privatverkauf und schicken Sie die notwendigen Daten einfach online zu mir.

Beschreiben Sie Ihr Fahrzeug „peinlich“ genau. Lackkratzer, angefahrene Felgen, Steinschläge in der Frontscheibe, offene Reparaturen, fällige Inspektionen usw. Ein Inzahlungnahmeangebot des anbietenden Händlers wird Ihnen auf Basis Ihrer Zustandsangaben übermittelt.
Alternativ zur Inzahlungnahme werden ich Ihnen zusätzliche Vermarktungsvorschläge unterbreiten!

Vor der vertraglichen Inzahlungnahme ist eine Vorstellung Ihres Fahrzeuges beim anbietenden Händler oder ein offizieller Zustandsbericht erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu auch in den nachfolgenden Abschnitten 9 bis 11.

  1. Inzahlungnahme: Offizieller Zustandsbericht / Minderwertgutachten

Immer mehr Firmen gehen dazu über, vor einer vertragliche Inzahlungnahme einen Zustandsbericht / Minderwertgutachten durch einen Sachverständigen z. B. (DEKRA, TÜV usw.) anfertigen zulassen. Somit fallen die Kosten eines Zustandsberichtes indirekt sowieso an. In diesem Fall kann der Händler sich einen weiteren Zustandsbericht sparen und den Inzahlungnahmepreis um die Summe der eingesparten Kosten anheben.

Gerne vereinbare ich mit einem Sachverständigen einen Termin für Ihr Fahrzeug.

  1. Inzahlungnahme: Ist eine Fahrzeugvorstellung beim Lieferhändler möglich?

Eine Fahrzeugvorstellung vor dem endgültigen Vertragsabschluss ist beim anbietenden Händler natürlich auch möglich.

Hinweis: Beachten Sie auch das nachfolgende Selbstvermarktungsrecht.

  1. Inzahlungnahme: Selbstvermarktungsrecht bei einer Inzahlungnahme.

Vereinbaren Sie immer ein vertraglich festgehaltenes Selbstvermarktungsrecht bei einer Inzahlungnahme Ihres Fahrzeuges. Es bleibt Ihnen somit die Möglichkeit Ihr Fahrzeug bis zur Lieferung noch selber zu verkaufen. Selbstverständlich kümmere ich mich gerne gegen eine Gebühr um eine professionelle Vermarktung Ihres Fahrzeuges. 

  1. Inzahlungnahme: Eine Vermarktung durch Händlerbörsen / Export

Selbstverständlich ist auch eine Vermarktung durch eine Händlerbörse möglich. Eine Händlerbörse ist in der Regel nur den Fahrzeughändlern zugänglich, die eine Mitgliedschaft besitzen.

Fahrzeuge, die durch ihr Fahrzeugalter, hoher KM-Laufleistung, mangelbehaftet oder zu einer gewissen Risikogruppe zählen, werden häufig über derartige Börsen vermarktet. Häufig benutzter Redensart: "Das Fahrzeug geht in den Export".

Auf diese Art und Weise wird versucht, das Risiko einer gesetzlichen Sachmangelhaftung wie bei einem Privatverkauf auszuschließen.

Automobil       Maklerbüro Uwe Timmer

Ab 1.12.2018, Home-Office

Hoogenhook 5, 49809 Lingen

 

Termin nach telefonischer Absprache

 

Mobil:  0170/385 96 80

 

Email: Uwe.Timmer@Automobilmakler-Uwetimmer.de

 

Mercedes GLK 350 CDI 4MATIC

Ein GLK aus Baden-Baden

Volvo V60 Fahrzeugübergabe

Ein Fahrzeug aus Norderstedt.

Audi R8

Dieses wunderschöne Fahrzeug wurde nach Spanien exportiert.

         Rechtshinweise

 

Die Angebote des Automobil Maklerbüro Uwe Timmer gelten ausschließlich solange der Vorrat reicht, auch dann, wenn es im Angebot nicht ausdrücklich vermerkt ist.

Ist ein Fahrzeug nicht mehr verfügbar oder nicht mehr bestellbar, hat das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer das Recht den Vermittlungsauftrag abzulehnen oder bestehende Vermittlungsaufträge aufzulösen.

Das gilt auch bei Änderungen der Bezugsquelle oder der Bezugskonditionen.

 

Trotz sorgfältiger Prüfung können Irrtümer und Fehler in den zugrundeliegenden Fahrzeugangeboten leider nicht vollständig ausgeschlossen werden.

In so einem Fall ist das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer berechtigt, die Fahrzeugvermittlung abzulehnen oder aufzulösen.

Irrtümer und Fehler sind zum Beispiel ein falscher Fahrzeugpreis, fehlerhafte Sonderausstattung, vergessene und falsche Preise in der Sonderausstattung, der gesonderten Auslieferungskosten, der Überführungskosten, den Kosten der Werksabholung, der kundenbezogenen Herstellerprämien, eine Falschberechnung der MwSt. oder des Kundenrabattes.

Verbindlich ist einzig und alleine der geschlossene Kaufvertrag / Leasingvertrag mit dem verkaufenden Partnerhändler. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer ist ausschließlich als Berater und Vermittler zwischen dem Kunden, Fahrzeughändler, Finanzdienstleister oder einer Transportfirma tätig. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer wird zur keiner Zeit Bestandteil der Verträge!

 

Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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