Beratungsprofile & Preise

Individuelle Kaufberatung zu neuen Automobilen:

  • Bedarfsanalyse mit professioneller Beratung zu Ihrem Wunschfahrzeug.
  • Individuelle Beratung zur Ausstattung und Motorisierung.
  • Vor- und Nachteile zum Fahrzeugkauf gegenüber dem Fahrzeugleasing.
  • Wettbewerbsvergleich, z.B. AUDI zu Mercedes o.ä.
  • Planung und Kontaktherstellung zur Probefahrt.
  • Preisoptimierung durch verdeckter Verkaufsförderungsmaßnahmen mit Händlerrabatten.
  • Preisoptimiertes Angebot vom Marken-Vertragshändler.
  • Fahrzeuginzahlungnahme oder Privatverkauf.
  • Fahrzeugbestellung u. vertragliche Abwicklung.
  • Logistik, der Fahrzeugabholung, Zulassung oder die Lieferung bis vor die Haustür.

Beratungshonorar:

  • Privatkunden:             300 € inkl. 19% MwSt.
  • Gewerbekunden:         300 € (netto) zzgl. 19% MwSt.

Hinweis:

Selbstverständlich dürfen Sie auch bei einem Händler Ihrer Wahl das Fahrzeug bestellen und Ihr individuelles Angebot für sich zur Preisoptimierung nutzen.

 

Individuelle Kaufberatung zu gebrauchten Automobilen:

  • Bedarfsanalyse mit professioneller Beratung zu Ihrem Wunschfahrzeug.
  • Individuelle Beratung zur Fahrzeugherkunft und Fahrzeugzustand.
  • Was ist ein reparierter Vorschaden?
  • Was ist ein Zustandsbericht / Minderwertgutachten?
  • Wie ist die Fahrzeuggarantie zu verstehen?
  • Was bedeutet ein Herstellersiegel (z. B. Premium Selektion bei BMW)?
  • Was ist ein Gütesiegel?
  • Wann greift die gesetzliche Sachmangelhaftung?
  • Wie wirkt sich das Fernabsatzgesetz im Gebrauchtwagenkauf aus?
  • Was sind dem Alter entsprechende Gebrauchsspuren? Und was nicht?
  • Einschätzung zur Seriosität des anbietenden Händlers.
  • Preisverhandlung mit evtl. Fahrzeuginzahlungnahme.
  • Fahrzeugbestellung und Abwicklung.
  • Logistik der Fahrzeugabholung, Zulassung oder die Lieferung bis vor die Haustür.

Beratungshonorar:

  • Privatkunden:           300 € inkl. 19% MwSt.
  • Gewerbekunden:       300 € (netto) zzgl. 19% MwSt.

Hinweis:

Sollten Sie Ihr Wunschfahrzeug bereits gefunden haben und noch Beratungsbedarf haben, werde ich gerne Ihr Fahrzeugangebot auf Herz und Nieren für Sie prüfen.

 

Professionelle Vermarktung Ihres „Gebrauchten“

  • Optische- u. technische Bewertung.
  • Preisfindung des tatsächlichen Marktwertes.
  • Ermittlung einer Zielgruppe.
  • Privatverkauf, Händlerankauf, Export oder gebotsorientierte Händlerbörse?
  • Bei einem Privatverkauf ist der Verkaufspreis deutlich lukrativer.
  • Kostengünstige Instandsetzung durch ausgewählte Service-Betriebe.
  • Fahrzeugaufbereitung, Lackkratzer- u. Dellenentfernung.
  • Gütesiegel oder Zustandsbericht möglich (aufpreispflichtig).
  • Professionelle Platzierung in den Automobilbörsen oder Händlerbörsen.
  • Verkaufsgespräche mit professioneller Preisverhandlung.
  • Fahrzeugbesichtigung und Probefahrten bei mir Vorort.
  • Fahrzeugauslieferung bei mir Vorort.
  • Ihr Vorteil, eine professionelle Fahrzeugvermarktung die sich für Sie rechnet.
  • Keine fremden Personen bei Ihnen zuhause!
  • Keine lästigen „DU CHEF-Anrufe, geht 7.000? Komme sofort“!

Aufwandsgebühr:                                279 Euro inkl. 19% MwSt.

Verkaufsprovision (zusätzlich):                 3% des Verkaufspreises

Hinweis:

Die Verkaufsprovision fällt nach dem Fahrzeugverkauf zusätzlich zur Aufwandsgebühr an.

Selbstverständlich dürfen Sie während der gesamten Maklervertragsdauer Ihr Fahrzeug auch selber verkaufen. Die Aufwandsgebühr bleibt jedoch eingelöst.

 

Beratung zu einer bevorstehenen Leasingrückgabe zum Vertragsende

  • Was sind Gebrauchsspuren oder leasingrelevante Schäden?
  • Wie ist ein Zustandsbericht zu verstehen?
  • Was ist ein Minderwertgutachten?
  • Wann sind Schäden am Fahrzeug voll zu bewerten?
  • Wann sind Schäden am Fahrzeug nur anteilig zu bewerten?
  • Muß eine Inspektion durchgeführt werden?
  • Wer muß die Gebühren für eine anstehende HU / AU übernehmen?
  • Dürfen grenzwertige Reifen berechnet- od. anteilig berechnet werden?
  • Welche Reparturen sollten besser vor einerLeasingrückgabe durchgeführt werden?
  • Wie muß mit einem Unfall während der Leasinglaufzeit umgegangen werden?
  • Lohnt sich evtuell eine Fahrzeugübernahme statt einer Leasingrückgabe mit erheblichen Mängeln am Fahrzeug?
  • Und, und, und!

Ablauf:

In einem ersten Gespräch werden Sie ausführlich zu der bevorstehenden Leasingrückgabe kostenlos beraten.

Sollten Sie mit meiner Vorgehensweise einverstanden sein, folgt im Anschluß die Vermittlung zu einer preisgünstigen Instandsetzung der leasingrelevanten Schäden.

 

Abschließend empfehle ich Ihnen zur Beweissicherung einen offiziellen Zustandsbericht / Minderwertgutachten durch einen Sachverständigen in meinem Beisein. Die Kosten eines Zustandsberichts / Minderwertgutachten werden Ihnen direkt vom jeweiligen Sachverständigenbüro in Rechnung gestellt und belaufen sich bei ca. 150€ - 200€ inkl. 19% MwSt.

 

Mein Beratungshonorar gesamt:

  • Privatkunden        250€ inkl.19% MwSt.
  • Gewerbekunden:   300€ netto zzgl. 19% MwSt.

 

Automobil       Maklerbüro Uwe Timmer

Ab 1.12.2018, Home-Office

Hoogenhook 5, 49809 Lingen

 

Termin nach telefonischer Absprache

 

Mobil:  0170/385 96 80

 

Email: Uwe.Timmer@Automobilmakler-Uwetimmer.de

 

Mercedes GLK 350 CDI 4MATIC

Ein GLK aus Baden-Baden

Volvo V60 Fahrzeugübergabe

Ein Fahrzeug aus Norderstedt.

Audi R8

Dieses wunderschöne Fahrzeug wurde nach Spanien exportiert.

         Rechtshinweise

 

Die Angebote des Automobil Maklerbüro Uwe Timmer gelten ausschließlich solange der Vorrat reicht, auch dann, wenn es im Angebot nicht ausdrücklich vermerkt ist.

Ist ein Fahrzeug nicht mehr verfügbar oder nicht mehr bestellbar, hat das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer das Recht den Vermittlungsauftrag abzulehnen oder bestehende Vermittlungsaufträge aufzulösen.

Das gilt auch bei Änderungen der Bezugsquelle oder der Bezugskonditionen.

 

Trotz sorgfältiger Prüfung können Irrtümer und Fehler in den zugrundeliegenden Fahrzeugangeboten leider nicht vollständig ausgeschlossen werden.

In so einem Fall ist das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer berechtigt, die Fahrzeugvermittlung abzulehnen oder aufzulösen.

Irrtümer und Fehler sind zum Beispiel ein falscher Fahrzeugpreis, fehlerhafte Sonderausstattung, vergessene und falsche Preise in der Sonderausstattung, der gesonderten Auslieferungskosten, der Überführungskosten, den Kosten der Werksabholung, der kundenbezogenen Herstellerprämien, eine Falschberechnung der MwSt. oder des Kundenrabattes.

Verbindlich ist einzig und alleine der geschlossene Kaufvertrag / Leasingvertrag mit dem verkaufenden Partnerhändler. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer ist ausschließlich als Berater und Vermittler zwischen dem Kunden, Fahrzeughändler, Finanzdienstleister oder einer Transportfirma tätig. Das Automobil Maklerbüro Uwe Timmer wird zur keiner Zeit Bestandteil der Verträge!

 

Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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